HOME | KONTAKT

Bei Stau IMMER Rettungsgasse

Sie fahren auf einer stark befahrenen Straße. Sie sind gut gelaunt - im Radio läuft Ihr Lieblingslied und euphorisch summen Sie mit.

Doch dann passiert es auf einmal ! ! !

Der Verkehr stockt plötzlich… bis Sie letztlich im Stau zum Stillstand kommen. Auto's stehen Stoßstange an Stoßstange. Was ist wohl der Grund dafür? Sie hören Martinshorn…, im Rückspiegel nehmen Sie dann das Blaulicht wahr. Doch die Einsatzfahrzeuge quälen sich auch nur langsam voran.

Warum? Hier fehlt die Rettungsgasse!

 

Beispielfoto: NonstopNews

 

Schon in der Fahrschule wird vermittelt, dass bei Blaulicht und Martinshorn "freie Bahn" zu schaffen ist. Leider wird dies nur unzureichend vermittelt. Von Tag zu Tag häufen sich Fälle an denen Polizeistreifen, Rettungswagen und Löschfahrzeuge selbst im Stau stecken bleiben - Bundesautobahnen, der morgendliche Berufsverkehr oder sei es an einer roten Ampel mit Blitzlichtanlage.

 

Weniger bekannt als der § 38 der Straßenverkehrsordnung, in dem die Nutzung von blauem Blinklicht und Einsatzhorn geregelt ist, scheint der Absatz 2 des § 11 der StVO zu sein. Dieser besagt, dass Fahrzeuge eine Durchfahrt für Polizei- und Hilfsfahrzeuge zu bilden haben sobald der Verkehr mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung stockt.

 

 

Quelle: Wikipedia

 

 

So wird die Rettungsgasse gebildet:

1. Signalisierung eines sich andeutenden Staus durch Warnblinklicht

2. Geschwindigkeit langsam verringern

3. an den Fahrbahnrand fahren

4. Fahrzeug parallel zur Fahrtrichtung ausrichten, damit das Heck nicht in die Rettungsgasse ragt

5. Abstand zum Vordermann halten, um reagieren zu können.

6. Zweispurige Straßen: Fahrzeuge auf der linken Fahrspur an den linken Fahrbahnrand, Fahrzeuge auf der rechten Spur an den rechten Rand.

7. Dreispurige Autobahnen: Die Rettungsgasse wird zwischen der äußerst linken und der direkt rechts daneben liegenden Fahrspur gebildet werden.

8. Die Rettungsgasse so lange offen halten, bis der Verkehr wieder rollt.